ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1. ALLGEMEINES

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen definieren die Liefer- und Verkaufsbedingungen und gelten, soweit nicht die Vertragsparteien ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart haben, für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der SSA Fluidra Österreich GmbH und den Käufern in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung.

b) Einkaufsbedingungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und der Verkäufer ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen hat.

2. PREISE

Bei den nachstehenden Preisen handelt es sich ausschließlich um unverbindlich empfohlene Endverkaufspreise exklusive Mehrwertsteuer, auf welche wir die teilweise vereinbarten Rabatte gewähren. Sollte es nach Fertigstellung unserer Preisliste / unseres Katalogs zu Preissteigerungen kommen (z.B.: Vorlieferant, Inflation, etc.) behalten wir uns ausdrücklich eine Preisanpassung vor. Aufgrund der allgemein begrenzten Vorhersehbarkeit von Preisänderungen kann der vereinbarte Kaufpreis (lt. Auftragsbestätigung) nur garantiert werden, wenn der Zeitraum zwischen Bestellung und Lieferung nicht mehr als ein Monat beträgt. Liegt ein Zeitraum von mehr als einem Monat vor, so kann der Verkäufer einen höheren als den in der Preisliste / Auftragsbestätigung genannten Kaufpreis verlangen, wenn sich die Einkaufspreise für den Kaufgegenstand bei dem Verkäufer erhöhen und der Eintritt dieser Umstände nicht vom Willen des Verkäufers abhängig ist.

Für den Fall eines gewährten Skontos ist der Käufer nur berechtigt einen Skontobetrag in Abzug zu bringen, wenn zum Zeitpunkt der Zahlung sämtliche sonstigen Forderungen des Verkäufers bezahlt sind.

3. LIEFERUNGEN

Lieferungen erfolgen im Allgemeinen ab Lager der SSA Fluidra Österreich GmbH unfrei mit einem von uns beauftragten Transportunternehmen oder durch firmeneigene Fahrzeuge. Bei einer Inkludierung des Transports ist dieser generell als „frei Bordsteinkante“ definiert, d.h. mit Abladung und ohne Einlagerung. Der Käufer verpflichtet sich, zur Abladung notwendige Maschinen und Hilfskräfte unentgeltlich beizustellen. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Käufer unverzüglich nach Empfang der Ware beim Verkäufer vorzubringen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Ablieferort des Käufers.

Bei Abholung wird die Ware von der SSA Fluidra Österreich GmbH auf der Verladerampe vorbereitet und vom Abholer selbst verladen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

Bei Expresslieferungen, welche über Paket-Dienstleister ausgeliefert werden, werden die Versandkosten verrechnet und der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

Ereignisse höherer Gewalt, wie zum Beispiel Krieg, Mobilmachung, Betriebsstörung, Streiks und Sperren bei der SSA Fluidra Österreich GmbH oder ihrer Lieferanten, Mangel an elektrischer Energie usw. berechtigen den Verkäufer seine Lieferverpflichtungen nach dem jeweiligen Umfang der Zwangslage ganz oder teilweise aufzuheben.

4. LIEFERUNGEN AN DRITTE

Auslieferungen von Waren an Dritte werden von uns grundsätzlich nicht durchgeführt, sollte es trotzdem zu Lieferungen an Dritte kommen, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung. Bei Lieferungen an Dritte bleibt die unverzügliche Rügepflicht voll erhalten.

5. EIGENTUMSVORBEHALT

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung ungeachtet deren Verarbeitung und Weiterveräußerung Eigentum des Verkäufers. Bei Weiterverkauf der Ware erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf das Entgelt. Der Kunde verpflichtet sich uns auf unser Verlangen sämtliche zur Verfolgung unseres Eigentumsvorbehaltes oder verlängerten Eigentumsvorbehaltes erforderlichen Informationen zu erteilen. Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes des Verkäufers, insbesondere im Fall eines Zahlungsverzuges oder Verschlechterung der Bonität eines Kunden ist der Verkäufer ohne Einwand der Besitzstörung berechtigt, die Ware unter Eigentumsvorbehalt unbeschadet darüber hinaus uns auch in diesem Fall zustehender gesetzlicher Ansprüche zurückzuholen.

6. REKLAMATIONEN UND RÜCKGABE

„Reklamationen“ (Mängelrügen) müssen binnen 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich vorgenommen werden. Diese Frist verlängert sich auch dann nicht, wenn die rechtzeitige Rüge ohne Verschulden des Käufers unterblieben ist. Der Käufer ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Verkäufers berechtigt, Ware aufgrund von Fehlbestellungen zurückzugeben. Die Gutschrift beträgt in diesem Fall höchstens 90% des effektiv bezahlten oder geschuldeten Kaufpreises. Nach Rücklieferung haftet der Käufer für die Ware bis zur Retoure der Ware an den Erfüllungsort, d.h. Übergabe an den Verkäufer bzw. ein beauftragtes Transportunternehmen.

7. GEWÄHRLEISTUNG

Die Gewährleistung für die von uns gelieferten Waren beträgt zwei Jahre, jeweils gerechnet ab der Lieferung an den Käufer. Der Beweis, dass ein Defekt als Mangel anzusehen ist, obliegt jedenfalls dem Käufer. Für Mängel, die erst nach dem Ablauf einer Frist von 6 Monaten ab Übergabe auftreten, obliegt die ollständige Beweislast beim Käufer.

Der Käufer ist verpflichtet die ihm zugegangene Lieferung auf Mängel zu überprüfen und für den Fall des Vorliegens von Mängeln diese innerhalb von 8 Tagen schriftlich bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Der Ausschluss tritt auch dann ein, wenn die rechtzeitige Anzeige ohne Verschulden des Käufers unterbleibt.

Der Käufer verzichtet auf Wandlungs- und Preisminderungsansprüche; die Gewährleistung besteht vielmehr im kostenlosen Austausch der gelieferten Ware oder Warenteile durch den Verkäufer in angemessener Frist. Alle darüberhinausgehenden Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz der Kosten von Austausch- und Montagearbeiten und Fahrtspesen sowie allfälliger Schadensersatzansprüche, insbesondere für Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die nicht vom Verkäufer bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung der Teile über die vom Verkäufer angegebene Leistung, nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Käufer beigestelltes Material zurückzuführen sind.

Der Verkäufer haftet auch nicht für Beschädigungen, die auf Handlung Dritter zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Die Gewährleistung erlischt sofort, wenn ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers der Käufer selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter an den gelieferten Gegenständen Änderungen oder Instandsetzungen vornimmt. Rechnungen hierfür werden nicht anerkannt. Für gewährleistungspflichtige Arbeiten und Lieferungen wird nur auf die reparierte oder ausgetauschte Komponente eine erneute Gewährleistung gewährt.

8. SUKZESSIVLIEFERUNGSVERTRÄGE

Ist der Verkäufer aufgrund eines Globalvertrages zu fortdauernden Lieferungen von Waren verpflichtet, so ist er berechtigt die Lieferung einzustellen, wenn der Käufer in seinen fälligen Forderungen über 8 Tage mit der Zahlung in Verzug ist.

9. HAFTUNG

Der Verkäufer haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlust und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer. Der Verkäufer haftet innerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes für Personenschäden sowie für Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Der Verkäufer sowie dessen Vor- und Zulieferer haften nicht für Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet.

10. VERORDNUNG ÜBER DIE EINSTUFUNG UND KENNZEICHNUNG VON CHEMISCHEN PRODUKTEN

SSA Fluidra Österreich GmbH garantiert, dass das Etikett gemäß der Verordnung über die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Produkten (EU) 1272/2008 in der/den Amtssprache(n) des Landes, in dem das Produkt vermarktet wird, verfasst sein muss.

Darüber hinaus garantiert SSA Fluidra Österreich GmbH, dass gemäß der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 Biozidprodukte nur dann in Verkehr gebracht oder verwendet werden dürfen, wenn sie0 zugelassene Wirkstoffe enthalten und vom Land der Vermarktung zugelassen wurden. SSA Fluidra Österreich GmbH hat die entsprechende Zulassung und Genehmigung für das Inverkehrbringen der Produkte in den EU-Mitgliedstaaten erhalten, die auf dem Produktetikett angegeben sind.

SSA Fluidra Österreich GmbH übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für etwaige Verstöße gegen die in beiden Verordnungen festgelegten Vermarktungspflichten durch seine Kunden.

11. ZAHLUNGSVERZUG

Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzubehalten oder aufzurechnen.

Bei Zahlungsverzug bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung auch der Nebengebühren, Zinsen und Mahnkosten unser Eigentum. Die Zahlungsfristen laufen ab Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug werden übliche Verzugszinsen und Mahnspesen in Rechnung gestellt. Der Käufer erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände übermittelt werden dürfen.

12. BESTELLUNGEN ÜBER DEN WEBSHOP

Käufer, die von der SSA Fluidra Österreich GmbH Waren im elektronischen Weg bestellen möchten, müssen sich dafür im Webshop registrieren. Der Käufer ist dazu verpflichtet wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen sowie seine Daten stets aktuell zu halten. Die Daten sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sollte der Kunde den Verdacht auf Missbrauch durch Dritte haben, muss er die SSA Fluidra Österreich GmbH unverzüglich darüber informieren.

Der Kunde ist verpflichtet, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung des Webshops gefährden oder beeinträchtigen.

13. SCHRIFTLICHKEIT,ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND,ANZUWENDENDESRECHT

a) Änderungen oder Zusätze zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur dann Rechtswirksamkeit, wenn sie schriftlich festgelegt sind und von den Vertragsteilen rechtsverbindlich unterzeichnet werden. Dies gilt auch für ein Abgehen von der Schriftform.

b) Auf sämtliche Vertragsbeziehungen einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens eines Vertrages und seiner Vor- und Nachwirkungen ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Kollisions- und Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden.

c) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg bzw. das für den Sitz des Verkäufers sachlich zuständige Gericht.

Landes- als Handelsgericht Salzburg, HRB-Nr. FN 252221p, ATU61154235ARA-Lizenz-Nr. 3155, UID-Nr.

Zur besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB das generische Maskulinum verwendet. Die in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.

14. Datenschutz

Wenn Sie weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten wünschen, lesen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.

15. Verwendung von Cookies

Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie mehr über Cookies erfahren möchten, lesen Sie bitte unsere Cookie-Richtlinien.